| Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 § 1 Geltung der Bedingungen 
 
						   		Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge der 
						 	    Firma SPIN Siebert & Schörner GbR (Verkäufer), sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern 
						        als auch mit Endkunden (Käufer), soweit sich nichts anderes aus den nachfolgenden 
						        Geschäftsbedingungen ergibt oder im Einzelfall Abweichungen und Nebenabreden ausdrücklich vereinbart sind. 
                                Die Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vom Käufer angenommen, 
						        auch wenn abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen 
						        des Käufers, widersprochen wird. 
 § 2 Angebot und Vertragsabschluß 
 Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
						   												
 • Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts-, Preis- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. 
																		Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. 
																		Für Druck- und Darstellungsfehler wird keine Haftung übernommen.
 
 • Für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der schriftliche 
																		Auftrag maßgebend. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. 
																		Im Falle der Maßrahmenanfertigung ist eine Zahlung, die jeweils zwischen dem Käufer und 
																		dem Verkäufer vereinbart wird, vom Käufer zu entrichten. Leistungen des Verkäufers, wie Vermessung, 
																		Geometrieerstellung und vorbereitende Arbeiten zur Herstellung der Individualanfertigung 
																		werden mit dieser Zahlung gedeckt.
 
 § 3 Widerrufs- und Rückgaberecht 
 Nach § 3 FernAbsG i.V.m. §§ 361 a, 361 b BGB
						   											    
 • Dem Käufer, der Verbraucher i.S.d. § 12 BGB ist (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft 
																		zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen 
																		Tätigkeit zugerechnet werden kann) steht ein Widerrufsrecht nach § 361 a des Bürgerlichen 
																		Gesetzbuchs zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem 
																		anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen 
																		erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend 
																		von § 361 a Abs. 1 S. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten 
																		gem. § 2 Abs. 3 und 4 FernAbsG, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim 
																		Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs 
																		der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die 
																		Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf 
																		einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt – bei 
																		der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und – bei 
																		Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluß oder b) wenn der Unternehmer 
																		mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist 
																		begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlaßt hat.
 
 • Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet 
																		anderer gesetzlicher Bestimmungen. Es erlischt bei Fernabsatzverträgen – zur Lieferung von Waren, 
																		die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse 
																		zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet 
																		sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde – zur Lieferung 
																		von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom 
																		Verbraucher entsiegelt worden sind – zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten – 
																		zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder – die in der Form von 
																		Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden.
 
 • Anstelle des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von 
																		Waren ein Rückgaberecht nach § 361 b BGB eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.
 
 • Der Käufer (Kunde) verpflichtet sich bei in Anspruchnahme des Widerrufs-/Rückgaberecht die 
																		Versandkosten in voller Höhe zu tragen. Die Ware muss "frei" an folgende Adresse geschickt 
																		werden: SPIN Siebert & Schörner GbR, Hauptstr. 3, 34295 Edermünde.
 
 • Sollte der Kunde abredewidrig, die Ware unfrei zurücksenden, so ist er verpflichtet die Kosten, 
																		die Ihm dafür von der SPIN Siebert & Schörner GbR in Rechnung gestellt werden zu tragen. 
																		Die Kosten dafür setzen sich aus dem zu zahlenden Entgelt und einer Aufwandspauschale 
																		von EUR 5,00 zusammen.
 
 • Sollten Sie eine Ware reklamieren oder aus einem anderen Grund nicht annehmen, 
																		so teilen Sie uns dies unverzüglich mit.
 
 § 4 Preise und Zahlungsbedingungen 
 • Es gelten die am Versandtag gültigen Preise der allgemeinen Preisliste. 
						   												Die Preise sind Brutto-, bzw. bei Angeboten an einen Kaufmann als Käufer 
																		Nettopreise in EUR und verstehen sich zuzüglich Kosten für Versand und Verpackung 
																		ohne Aufstellung, Montage, Einbau oder Installation. Vereinbarte Nebenleistungen 
																		und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders 
																		geregelt, zu Lasten des Käufers.
																		
 • Der Kaufpreis ist netto, ohne Abzug von Skonto nach Mitteilung des Verkäufers fällig. 
																		Der Käufer kann den Kaufpreis in bar, per Vorabüberweisung, und per Abbuchungsauftrag 
																		zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% über dem jeweils gültigen 
																		Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Dem Verkäufer bleibt der 
																		Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Ist der 
																		Käufer Kaufmann, so vereinbart er mit dem Verkäufer den Verzicht auf eine Mahnung. Bei 
																		Zahlungen per Bankeinzug ist der Käufer für die Richtigkeit seiner Bankdaten 
																		(KTO, BLZ, Bank) verantwortlich. Zudem gewährt er die Deckung des angegebenen Kontos. 
																		Sollte keine Deckung vorhanden sein, oder die Bankdaten nicht stimmen, so dass erhöhte 
																		Bankgebühren zustande kommen, sind diese von dem Käufer zu entrichten. Außerdem wird in 
																		diesem Fall eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5 EURO erhoben.
 
 • Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig 
																		festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
 
 • Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten behält sich der Verkäufer das Recht vor, 
																		die Preise entsprechend der ihm entstandenen Kostensteigerungen zu erhöhen. 
																		Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. 
																		Dieses Rücktrittsrecht muß der Käufer unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
 
 • Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine 
																		Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne 
																		besondere vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung 
																		sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
 
 § 5 Lieferungen 
 • Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas 
						   												anderes vereinbart wurde.
																		
 • Die Lieferung erfolgt durch die Post oder durch einen anderen Lieferdienst auf Rechnung und 
																		Gefahr des Käufers. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt durch den Verkäufer ohne Haftung für 
																		billigste Verfrachtung. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf 
																		Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
 
 • Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. 
																		Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt. Bei unfrei 
																		eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
 
 • Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
 
 • Bei Eintritt von unvorhergesehenen Leistungshindernisse, z.B. durch höhere Gewalt, Streik, 
																		Aussperrung und unverschuldeten, außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegenden 
																		Lieferungshindernissen (wie z.B. Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Ausfall von Produktionsanlagen 
																		und Maschinen mangels Selbstbelieferung von der Muttergesellschaft, Mangel an Material, Mangel an 
																		Energie, Transportmöglichkeiten etc., gleichgültig ob diese bei uns oder unseren Vor- oder 
																		Zulieferanten eintreten) verlängert sich nach unserer Wahl der Liefertermin angemessen um die 
																		Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, oder wir sind berechtigt, die Lieferverpflichtung 
																		ganz oder teilweise aufzuheben. Insbesondere für den Fall der endgültigen Unmöglichkeit oder des 
																		Unvermögens aus obigen Gründen werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
 
 
 
 § 6 Pflichten des Kunden 
 Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach dem Empfang auf unrichtige 
						   												oder unvollständige Lieferung zu überprüfen.
																		
 • Nimmt der Käufer die Ware abredewidrig nicht ab, so haftet er für den entstandenen Schaden. 
																		Dieser wird mit EUR 10,00 pauschal festgelegt. Ferner hat der Käufer die Kosten für Hin- und 
																		Rücktransport zu tragen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines 
																		niedrigeren Schadens vorbehalten.
 
 § 7 Eigentumsvorbehalt 
 • Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung der dem Verkäufer gegen den Käufer 
						   												aus dem Vertrag zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, 
																		besteht Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden 
																		Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die 
																		Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
																		
 • Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden 
																		oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang 
																		weiter zu veräußern. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf bzw. anteilsmäßig 
																		aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte an den Verkäufer ab, der Verkäufer 
																		nimmt die Abtretung an. Der Käufer hat auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die 
																		Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Beim 
																		Zugriff durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder bei sonstigen Beeinträchtigungen des 
																		Eigentums oder der abgetretenen Forderung ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
 
 • Übersteigt der Wert der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren zusammen mit den im voraus 
																		abgetretenen Forderungen 120% der zu sicherenden Ansprüche, so ist der Verkäufer auf Verlangen 
																		des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
 
 • Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt 
																		nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher 
																		Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch 
																		freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
 
 § 8 Gewährleistung 
 • Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. 
						   												Dies gilt auch, wenn die Ware nicht direkt an den Käufer, sondern an eine dritte, vom Käufer 
																		benannte Person, ausgeliefert wird. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer frei von der 
																		Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt.
																		
 • Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige 
																		Schadensaufnahme durch den Versender zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung 
																		von der schadenaufnehmenden Stelle einzuholen. Die vorbehaltlose Übernahme der Lieferung 
																		durch den Versender gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt 
																		des Gefahrübergangs und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Schadensersatzansprüche gegen 
																		den Verkäufer aus. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen.
 
 • Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage 
																		bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, 
																		übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare 
																		Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Jeder Rahmen 
																		wird in aufwändiger in Handarbeit gefertigt und ist damit letztendlich als ein Unikat zu betrachten. 
																		Im Herstellungsverfahren begründete und durch die Handarbeit nicht zu vermeidende Unregelmäßigkeiten 
																		im Gewebeverlauf, oberflächennahe kleine Lufteinschlüsse im Deckschichtharz oder Unebenheiten der 
																		Oberfläche sind rein optischer Art und nehmen keinerlei Einfluss auf die Qualität und Leistungsfähigkeit 
																		der Rahmen. Unterschiede im Finish und „Schönheitsfehler“ stellen keinen Reklamationsgrund dar.
 
 • Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Mangelbeseitigung (zweimalige Nachbesserung) 
																		oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann 
																		der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages 
																		(Wandelung) verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. 
																		Im Rahmen der Ersatzlieferung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend, 
																		aber gleichwertig in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie er der aktuellen Produktionspalette 
																		des Produzenten zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.
 
 § 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand 
 Erfüllungsort hinsichtlich sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis (einschließlich 
						   												Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche) ist, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort 
																		schriftlich vereinbart wurde, der Sitz des Verkäufers (Edermünde).
																		
 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, gilt folgende vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung: 
																		Gerichtsstand hinsichtlich sämtlicher zwischen den Vertragspartnern streitig werdender 
																		Rechtsverhältnisse ist der Sitz des Verkäufers (Edermünde).
 
 § 10 Salvatorische Klausel 
 Sollte eine Bestimmung der obigen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise wegen Verstoßes 
						   												gegen eine gesetzliche Regelung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen 
																		Bedingungen dadurch nicht berührt. An Stelle einzelner unwirksamer Vertragsklauseln gelten im 
																		Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regeln in ihrer jeweils gültigen Fassung. 
																		 
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